• Beweissicherung

Beweissicherung Gebäude

Im Rahmen von Neubauten oder Umbauten ist der Istzustand der anliegenden Gebäude zu dokumentieren.

Die Dokumentation des Istzustandes dient als Beweissicherung, um das mögliche Eintreten von Schäden durch Bauaktivitäten abzugrenzen.

Als Grundlage der Dokumentation eines Istzustandes wird im Startgespräch die Baumaßnahme dargestellt und die Empfindlichkeiten
der zu beweissichernden Gebäude eruiert.

Bei oberflächlichen Schäden handelt es sich um geringfügige Schäden, die die Oberflächenstruktur des Objektes schädigen bzw. keine erhebliche strukturelle Schädigung der Bausubstanz bedeuten.

Die ursprüngliche Baustruktur kann unter Einsatz von verhältnismäßigen Mitteln gleichartig und qualitativ gleichwertig wieder hergestellt werden.

Bei strukturellen Schäden handelt es sich um Schädigungen, welche die Materialstruktur des Objektes derart verändert haben, dass eine aufwendige Reparaturmaßnahme bzw. eine Neuherstellung notwendig ist.

Bei kritischen Einschätzung hinsichtlich der Standsicherheit oder gesondert definierten Ereignissen, werden die Baumaktivitäten über Erschütterungs- und Risssensoren mit Alarmfunktion überwacht. Die Messdaten der Sensoren werden kontinuierlich an den sibet server gesendet und sind auch für den Kunden im Internetportal als registrierter Nutzer als Livestream einsehbar.

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Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei der Situation von denkmalgeschützten Gebäuden.

Im Rahmen von Begehungen werden bei der visuellen Beurteilung der Bauobjekte zur Eingrenzung von vorhandenen Bauschäden oder Auffälligkeiten zwischen zwei Schadensstrukturen unterschieden:

–     oberflächliche Schäden
–     strukturelle Schäden