Die einzuhaltende Schichtdicke eines Beschichtungssystems ist in der DAfStb-Richtlinie Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen [Instandsetzungs-Richtlinie], Deutscher Ausschuss für Stahlbeton; Ausgabe: 10/2001 eindeutig geregelt.
Mittels des Einsatzes unserer digitalen Mikroskopie ermitteln wir eindeutig
die tatsächliche Schichtdicke insbesondere auch bei mehrlagigen Beschichtungssystemen.
Die relevante Sollschichtdicke ds ergibt sich aus der Mindestschichtdicke dmin und dem vom Mittelwert der gemessenen Rautiefe Rt abhängigen Schichtdickenzuschlag dz. ds = dmin + dz
Entsprechend der Instandsetzungsrichtlinie Teil 2, Tabelle 5.2: „Mindestschichtdicke und Schichtdickenzuschlag dZ in Abhängigkeit von der Rautiefe“ ist bei einer Rautiefe von Rt = 0,2 mm ein Schichtdickenzuschlag dZ von 250 μm beziehungsweise bei Rt = 0,5 mm ein dZ von 400 μm und bei Rt =1,0 mm ein dZ von 600 μm vorzusehen.
Die Sollschichtdicke ds ist eine aufgrund von statistischen Annahmen ermittelte Schichtdickenvorgabe, die nach der Ausführung im Mittel auf der maßgeblichen Fläche mindestens erreicht werden muss, damit die Mindestschichtdicke [dmin] mit 95 %iger Sicherheit an keiner Stelle unterschritten wird.