Oberflächliche Schäden
Bei oberflächlichen Schäden handelt es sich um Brandeinwirkungen, welche geringfügig die Oberflächenstruktur des Objektes schädigten. Die ursprüngliche Oberflächenstruktur kann nach dem derzeitigen Stand der Technik und unter Einsatz von verhältnismäßigen Mitteln gleichartig und qualitativ gleichwertig wieder hergestellt werden.
Strukturelle Schäden
Bei strukturellen Schäden handelt es sich um Brandeinwirkungen, welche die Materialstruktur des Objektes derart verändert haben, dass aufwendige Reparaturmaßnahmen bzw. eine Neuherstellung notwendig ist.
Diese Einwirkungen können sein:
– intensive oberflächliche Abbrandschäden
– substanzielle Abbrandschäden
– Schädigung am Betonstahl durch Hitzeeinwirkung
– Verformungsschäden / Rissbildung durch Hitzeeinwirkung
– Schädigung durch intensive Chloridbeaufschlagung
Die strukturellen Schäden werden wiederum in reparable und irreparable Schäden unterteilt.
Bei reparablen Schäden ist das Schadensobjekt als solches noch erhaltenswürdig. Die Ertüchtigung umschreibt jedoch mehr als eine reine Oberflächensanierung.
Bei irreparablen Schäden ist der geschädigte Bereich nicht mehr erhaltungswürdig bzw. substanzlos bezüglich Sanierungsmaßnahmen.
Die Grenzen zwischen oberflächlichen Schäden und reparablen strukturellen Schäden können sich im Zuge von Instandsetzungsmaßnahmen verschieben.
Untersuchung
Als Grundlage zur Feststellung des Brandschadens wird ein Untersuchungsprogramm mit den nachfolgenden Beprobungsparametern und Begutachtungen aufgestellt:
– Druckfestigkeit des Stahlbetons
– Zugversuche an Betonstahlproben
– Chloridbestimmung im Beton
– Ermittlung Karbonatisierungstiefe
– Ermittlung der Festbetonrohdichte
– Rissanalyse in Bereichen von strukturellen Schäden
– Betonstahlermittlung in Bereichen von strukturellen Schäden
– Betondeckung in Bereichen von strukturellen Schäden
– Beurteilung Gesamteindruck