• Gutachten

Am Ende der Aufgabenstellung steht die sachverständige Ausarbeitung als Gutachten.

  • Sicherung der Qualität
  • Bewertung von Auffälligkeiten
  • Ermittlung der Schadensursache
  • Beweissicherung im Verfahren
  • Bauzustandsaufnahme zur Bestimmung der Nutzungsdauer
  • Durchführung der Lebensdauerbemessung